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Meldungen zum Hinweisgeberschutzgesetz.

Ab sofort stellen wir dir eine interne Meldestelle zur Verfügung. Diese Meldestelle gilt für alle Mitarbeitende als Anlaufpunkt, um Missstände sowie Regel- oder Gesetzesverstöße im Unternehmen zu melden, die dann nachverfolgt werden können.

Darüber hinaus steht die Meldestelle allen hinweisgebenden Personen offen, die von Verletzungen menschenrechtsbezogener sowie umweltsbezogener Sorgfaltspflichten beim moses. Verlag, ihren unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern betroffen sind oder Kenntnis von solchen Verstößen erlangt haben. 

Bitte beachte, dass eine absichtliche oder grob fahrlässige Falschmeldung rechtliche Konsequenzen haben kann. 

Verlagsinterne Meldestelle:
hinweise@moses-verlag.de

Externe Meldestelle:

Externe Meldestelle
Zuständig für
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG)alle externen Meldungen soweit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)§ 21 HinSchG
Bundeskartellamt§ 22 HinSchG
weitere externe Meldestellen§ 23 HinSchG